Hegegemeinschaft OsterzgebirgeJagd im Osterzgebirge
 

Hegegemeinschaften

Der Gedanke "Hegegemeinschaften" geht darauf zurück, dass seit 1848 in Deutschland das Jagdrecht an das Eigentum von Grund und Boden gebunden ist.

Wer Land besaß, konnte nun jagen. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurde das Jagdrecht (Grund und Boden) vom Jagdausübungsrecht (Erlegen und Aneignen von Wild) getrennt.

Inzwischen waren aber weite Regionen bereits wildarm oder gar wildfrei.

Das war absolut kein nachhaltiges Nutzen der Ressourcen.

So entstand der Gedanke, Wild mit Augenmaß zu bejagen, und so eine geplante Nachhaltigkeit sicherzustellen. Es entstanden örtliche Hegeringe in lokalen Jagdverbänden, die Vorläufer der modernen Hegegemeinschaften.

Diese sind heute in fast allen Landesjagdgesetzen verankert, teils als Körperschaften öffentlichen Rechts, teils als nicht-rechtsfähige Vereine. Heute sollen und können sich auch Grundeigentümer und Landnutzer in die Hegegemeinschaften einbringen.

Die Aufgaben von Hegegemeinschaften sind vielfältig:

-Erarbeiten von populationsübergreifenden Abschussplänen, bevorzugt einzubringen als Gruppenabschussplan der Hegegemeinschaft

-Erarbeiten von Fütterungskonzepten, Ablenkfütterungen und/oder Notzeitfütterungen

-Vorschlagen und Umsetzen von Wildruhezonen, Besucherlenkung

-Waldrandumgestaltung, Schaffung von Feldgehölzen etc.

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