Am 11.April 2024 um 18.30 Uhr findet im Lindenhof in Ulberndorf die Versammlung der Hegegemeinschaft Osterzgebirge statt.
Tagesordnung:
• Bericht des Vorsitzenden
• Bericht des Abschusskoordinators
• Bericht des Kassenwarts
• Entlastung des Vorstands und des Kassenwarts
• Verabschiedung vormaliger Vorstandsmitglieder
• Vorstellung der neuen Forst-Delegierten in den Vorstand
• Neuwahlen des Vorstands
• Vortrag Dr. Norman Stier zum Rotwildprojekt und zum Konflikt Wald-/Feld-Rand-Zone
• Diskussion dazu
• Verschiedenes
Wir bitten darum, dass jedes Revier vertreten wird, da dieses Jahr auch satzungsgemäß die Vorstands-Neuwahlen durchgeführt werden müssen.
Es wäre schön, wenn sich neben Norman Moucha, Andreas Wächter und Carsten Geißler ein oder zwei weitere Mitstreiter finden würden. Kurt Reichel erklärte seine Bereitschaft, weiterhin als Kassenwart zu fungieren. Hierfür würden wir im Rahmen der Vorstands-Neuwahl wieder Eure Zustimmung einholen. Heinz Günther bittet, einen Nachfolger zu finden.
Aufgrund des umfangreichen Programms bitten wir ca. 3 Stunden einzuplanen.
Angesichts der wieder aufflammenden Diskussionen um jagdliches Tun und Lassen, Lebensraumverbesserungen und Wünschen nach Bestandsreduktionen bis hin zu Strafanzeigen z.B. gegen den Staatsbetrieb Sachsenforst, wollten wir als Vorstand eine Impulsdiskussion über einige Themen führen, die letztlich auch für die Arbeit der Hegegemeinschaft Osterzgebirge bzw. die Vorstandsarbeit wichtig ist.
Deutlich wurden bei den Diskussionen die unterschiedlichen Sichtweisen, Aspekte und Ansprüche, die man nicht aus den Augen verlieren darf.
Erfahrene Mitglieder stellten ihre Sichtweisen auf folgende Punkte dar, die dann gemeinsam und sehr offen diskutiert wurden:
• Jagdmethoden von Wärmebildkamera bis Nachtzieltechnik
• Jagdmanagement im Waldrevier im Hinblick auf störungsarme Jagd
• Lebensraumverbesserung am Beispiel des Projekts Haberfeld
• Möglichkeiten zur Lebensraumverbesserung in der Feldflur
• Grundgedanken für jagdliches Handeln heute und in der Zukunft
Hier einige Stichpunkte/Schilderungen der Diskussionen und Ergebnisse:
Es zeigte sich, dass der Einsatz von Wärmebildkameras überwiegend als nützlich erachtet wird, gerade auch, um störungsarm gegenüber dem Rotwild auf Schwarzwild jagden zu können. Wenn man abends/nachts auf Schwarzwild jagen will, kann man zuvor rechtzeitig erkennen, ob Rotwild auf Äsungsflächen oder im Waldrand steht, und in der Konsequenz den betreffenden Bereich weiträumig meiden, und lieber andere Revierteile zur Schwarzwildbejagung nutzen. Zur Nachtzieltechnik, i.d.R. Restlichtverstärker, lässt sich klar definieren, dass dieses Instrument dann eine Gefahr ist, wenn es in die falschen Hände gelangt. Die Diskussion brachte u.a. eine Art "Führerschein" für Nachtzielgeräte hervor. Einen Einsatz solcher Technik auf anderes Wild als Schwarzwild (was ohnehin verboten ist) lehnten alle Teilnehmenden ab. Schwarze Schafe kann die Jägerschaft nicht verhindern, sollte aber ein Auge auf entsprechende jagdliche Aktivitäten, Strecken und Kühlzellen haben, und betreffende Jäger zur Rede stellen. Es kam in der Diskussion aber klar heraus, dass gerade das Ansprechen, insbesondere Erkennen von Frischlingen, tierschutzgerechter geworden ist (Muttertierschutz). Ebenso ist ein sicheres Schießen mit Nachtzieltechnik möglich. Alle Technik ist nur so gut, wie derjenige, der sie einsetzt. Dass sich das Verhalten und die Aktivitätszeiten von Wild, auch von Schwarzwild, ändert, wenn in mit Nachtzieltechnik gejagt wird, ist unstrittig.
Zur störungsarmen Jagd kam im zweiten Teil heraus, dass es durch entsprechende Jagdstrategie und durchdachtes Verhalten absolut möglich ist, bei gutem Licht Rotwild zu strecken. Das Wild kann sehr genau unterscheiden, ob Spaziergänger unterwegs sind, oder Jäger. Mancher Jäger verhält sich lieber wie ein Spaziergänger oder anderer Naturnutzer, um das Wild nicht in Fluchtverhalten zu bringen. Die störungsarme Jagd bedarf definitiv mehr Zeitansätze als ein Jagen unter Zeitdruck, was möglicherweise eher zu Schaden als zu Strecke führt. Einige Jäger haben an Kirrplätzen oder Mahlbäumen Kameras mit Netzanbindung, sehen, wenn Schwarzwild unterwegs ist, und wo es unterwegs ist, und können mit kurzen "unauffälligem" Einsatz effektiv Strecke machen. Auch dies ist in großen Revieren jedoch nur begrenzt möglich. Richtig ist, dass durch entsprechendes Verhalten vor 30 - 40 Jahren mit der Doppelflinte und Brenneke selbst Rot- und Schwarzwild bejagt werden konnte. Richtig ist aber auch, dass durch die intensive Freizeitnutzung viel mehr Unruhe und "Freizeitdruck" in Wald und Flur herrscht, und das über die Dämmerung hinaus bis tief in die Nacht (z.B.Nacht-Geocaching), was teilweise unmittelbar zu Schäden insbesondere in der Forstwirtschaft führt.
Am Beispiel Haberfeld zeigt sich, dass es möglich und umsetzbar ist, Lebensraumverbesserungen durchzuführen. Die Wild-Äsungsfläche, insbesondere für Rotwild, wird gut angenommen. Erkenntnis ist jedoch auch, dass direkt nahegelegene Fichtenkulturen verbissen/geschlagen/gefegt(Rehwild) werden, die gezeigten Bilder sprechen für sich. Dennoch führen solche Maßnahmen zu einer Entlastung der weiteren Kulturen.
In der Feldflur sollten wir Jäger, die wir per se den direkten Kontakt zu Grundeigentümern, Jagdgenossenschaften und Landbewirtschaftern haben, alle Möglichkeiten zu lebensraumverbessernden Maßnahmen mit den Akteuren und Partnern ansprechen. Ob es Greening-Streifen auf dem Acker an Waldrändern sind, oder Heckenstreifen in "ausgeräumten Landschaften" - oft rennen wir offenen Türen ein, sei es, dass ein Agrarbetrieb solche Flächen nachweisen muß, oder Grundeigentümer aus eigener Überzeugung für die freilebenden Tierarten Lebensräume verbessern würde - ihm nur die Ideen fehlen, die für uns Jäger auf der Hand liegen.
Grundsätzlich müssen wir Jäger uns klar machen, dass wir ein Privileg haben, indem wir Wirbeltiere töten dürfen, was uns von allen anderen Freizeitnutzern unterscheidet. Die dürfen wir nur, indem wir 4 Grundregeln beachten:
Autor: Carsten Geißler
Am 15. März kam der Vorstand der Hegegemeinschaft in den Räumen des Forstbezirks Bärenfels zusammen - vielen Dank für die wiederholte Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten.
Thema der Arbeitssitzung war die Vorausschau auf die Abschußplanung der kommenden 3 Jagdjahre.
Nachdem der Vorsitzende Norman Moucha die Beteiligten begrüßt und die Sitzung eröffnet hat, stellt WG Wolfram Gläser die Planungswünsche seitens des Forstbezirkes dar. Die Betriebe von Sachsenforst müssen bis Ende März ihre Abschußplanungen in Graupa einreichen. Hierzu hat WG Gläser ein Arbeitspapier erstellt und dem Vorstand vorgelegt, in welchem incl. Karten-Darstellung die Schäl- und Verbißsituation sowie die Prämissen des Waldumbaus bzw. der Wiederaufforstung dargelegt sind. Ebenfalls befaßt sich das Arbeitspapier mit der Struktur der Abschüsse der vergangenen 3 Jagdjahre.
Zusammenfassend ist die Position des Forstbezirkes die, dass er den Rotwildbestand im Osterzgebirge nach wie vor als zu hoch ansieht. Die Neuschäle ist deutlich gesunken, der Verbiß jedoch örtlich zu hoch. Durch den hirschlastigen Abschuß in der Population bleibt zuviel reproduzierendes Kahlwild, und wird nicht ausreichend bejagt.
Die Position der 3 Vorstandsmitglieder Moucha, Günther und Geißler hierzu ist, dass ein drastischer Teil des Gesamtabschusses in den Grenzrevieren zur Tschechischen Republik gestreckt wird, so z.B. Liebenau, Fürstenau, Fürstenwalde, Haberfeld usw. Dieses Rotwild hat aber den Hauptlebensraum und seine Einstände nicht auf der Fläche der HG, sondern in Tschechien. Somit kann man diese hohen Stückzahlen keinesfalls auf die Population bzw. die Wilddichte auf der Fläche der HG anrechnen.
Das Problem des hirschlastigen Abschusses sehen die 3 Vorstände aus EJG/GJB ebenso; vielmals ist es jedoch so, dass zunächst die Junghirsch-Rudel austreten (gerade in der Jagdphase, also vor, während und bis 1,5 Stunde nach Sonnenuntergang). Die Kahlwildrudel treten nach vielerort Beobachtungen deutlich später auf die Äsungsflächen aus. Dieser Umstand allein macht einen Abschuß einiger Reviere im Geschlechterverhältnis 1:1 deutlich schwerer.
Dennoch sollte jedes Revier, dass Hirsche in seinen Abschußplan aufnimmt, ebenso Kahlwild zur Strecke bringen.
Der Fahrplan für den neuen 3-Jahresplan:
1.)zeitnahes Einholen und Abgleichen der Abschußzahlen der vergangenen 3 Jagdjahre aller Reviere im Wirkungsbereich der Hegegemeinschaft von der Unteren Jagdbehörde
2.)Einholen der Abschußplan-Wünsche aller Reviere im Wirkungsbereich der HGOE
3.)Erarbeitung der einschlägigen Tabellen nach Revieren aufgeteilt mit den Abschüssen der letzten beiden 3-Jahres-Dekaden, der Planung der Reviere, und den Vorschlägen des Vorstands aus Betrachtung der Gesamtpopulation heraus
4.)Versammlung der HGOE zu den Abschußplanungen (evlt. unter Mit-Einladung der Nicht-Mitglieder), Abstimmung hierüber
5.)Einreichung der Position der HGOE zu den Einzelplanungen aller Reviere bei der UJB.
Der Vorstand der Hegegemeinschaft Osterzgebirge musste satzungsgemäß neu gewählt werden, und aufgrund der Corona-Situation wurde dies per Briefwahl durchgeführt.
23 Reviere aus EJB und GJB haben sich an der Briefwahl beteiligt. Alle Reviere hatten je 3 Stimmen.
Es entfielen auf den Weidgenossen Moucha 25 Stimmen, WG Geißler 23 Stimmen, und WG Günther 21 Stimmen.
23 Reviere bestätigten den WG Reichel als Vorstandshelfer für das Finanzwesen.
Der Vorstand bedankt sich für das große Vertrauen.
Im Wirkungsbereich der HGOE wurden im JJ 2020/2021 Wildschweine wie folgt zur Strecke gebracht:
Männlich: AK0/105 Stück, AK1/156 Stück, AK2/54 Stück = gesamt männlich 315 Stück(VJ516)
Weiblich: AK0/113 Stück, AK1/176 Stück, AK2/37 Stück = gesamt weiblich 326 Stück(VJ340)
Am 29.08. fuhren Norman Moucha und Carsten Geißler auf Einladung des Chefredakteurs der tschechischen Jagdzeitschrift, David Vaca, auf Schloss Königswald, bei Libouchec nahe Peterswald. Dort hielt Carsten Geißler einen Vortrag zu den Problemen, die die deutschen Jäger, Forst- und Landwirte aufgrund der hohen Reproduktion des Rotwilds in Tschechien haben.
Wir hängen hier zwar mit dem deutschen Teil der Osterzgebirgs-Population wesentlich an der Reproduktion in Tschechien. U.E. steht in CZ ein weiblicher Bestand, der bei weitem den männlichen Bestand übersteigt. In CZ ist nach unseren Erkenntnissen auch der Waldumbau nicht so dringliche wie in Deutschland, weil in CZ mehr gut strukturierte Mischwälder stehen (Südabdachung des Erzgebirgskamms). Landwirtschaftliche Nutzung beschränkt sich meist auf Heuproduktion auf Wiesen.
In D haben wir "Industriewälder" und teils kurz hinter der Grenze beginnend großflächige Agrarindustrie/Agrarwirtschaft. Dies führt natürlich bei dieser intensiven Nutzung zu Problemen auf der deutschen Seite.
Nach 20 minütigem Vortrag gab es einige Beiträge hierzu, die Weidgenosse (CZ) Thomasz Hanousek wunderbar hin- und herübersetzte.
Hier Auszüge aus der Powerpoint-Darstellung:
Auf der Versammlung der Hegegemeinschaft Osterzgebirge berichtete zunächst der Vorsitzende Norman Moucha über die Vorstandsarbeit und Projekte.
Weiterhin teilte er der Versammlung mit, dass Herr Andreas Wächter sich bereiterklärt hat, im Vorstand der HG mitzuarbeiten, wodurch eine Nachwahl gem. Satzung und Einladung stattfand. Ohne Gegenstimmen wurde Andreas Wächter in den Vorstand der HG gewählt.
Danach berichtete der Abschußkoordinator Carsten Geißler über die Abschüsse der Reviere im Wirkungsbereich der HG, sowie den Rückblick 2013-16 und 2019-22, die Planungen und die vom Vorstand ausgearbeiteten Empfehlungen der HG an die Untere Jagdbehörde.
Hierzu sprach dann ebenfalls WG Wolfram Gläser, der die Problemstellung des mangelhaften Abschusses der Zuwachsträger (Alttiere) ansprach, ebenso wie den Verriß in den Altersklassen.
WG Carsten Geißler forderte die Mitglieder auf, die vom Vorstand angepaßten Pläne zu akzeptieren, da nur dadurch ein weiter hirschlastiger Abschuß in die viel zu jungen Altersklasse verhinderbar ist. Er forderte auch vom Forstbezirk, die AK 2 differenziert zu bejagen (6er, 8er, Eissprossenzehner:ja; Kronen10er, 12er : nein), und nach 2 Jagdjahren die Streckenstruktur zu betrachten, und ggf. die AK 2 dann im Falle überproportionalern Erfüllungsstandes nicht weiter freizugeben. Strittig ist auch die Freigabe der AK2 im Forstbezirk als Prämie für den Abschuß von z.B. 1 Alttier mit Kalb.
Die Verreißung der AK und Geschlechter findet jedoch allerorten statt, sowohl in GJB, EJB wie VWJ. Hier müssen wir uns alle zusammenreißen, damit unser Rotwildbestand wieder in einen gut strukturierten Mittelgebirgsbestand umstrukturiert wird.
Der Versammlung beschloss die Planung für 3 Jahre von 1.326 Stück Rotwild, 240 Stück Muffelwild und 40 Stück Damwild.
Die Versammlung schloss nach ca. 2 Stunden.
Autor: Carsten Geißler
"Sehr geehrte Jägerschaft, zum wiederholten Male sind Schlachtabfälle von nicht Wildschweinen in den roten Kadaversammeltonnen durch die TBA vorgefunden worden. Das hat zur Folge, dass dem Landratsamt als Auftraggeber der Abholung die gesamte Entsorgung dieser Tonnen für diese Abholung in Rechnung gestellt wird. In der Vergangenheit haben wir uns immer sehr um eine gute Zusammenarbeit auf der Basis von Vertrauen bemüht und die Nöte der Jägerschaft, die durch die neue Situation entstand, ernst genommen. Unser Handlungsansatz war immer (und soll es auch für die Zukunft bleiben) gegenseitiges Verständnis, Respekt und Vertrauen. Sollten die Fehlentsorgungen fortbestehen, so sehen wir uns leider gezwungen, die Regelung der freien Zugänigkeit stark einzukürzen. Bitte helfen Sie uns, dies zu vermeiden."
Bitte nutzt die roten Tonne ausschließlich für Schwarte, Aufbruch oder Kadaver von SCHWARZWILD. Wir Jäger haben nur Nachteile davon, wenn das Landratsamt z.B. Zeiten einführt oder vergleichbare Maßnahmen ergreifen muß.
ASP rückt immer näher - Hinweise
Die HG Osterzgebirge weist darauf hin, dass in unserem Landkreis Sächsische Schweiz wie in ganz Sachsen folgendes gilt:Im Freistaat Sachsen haben die Jagdausübungsberechtigten JEDES (!) verendet aufgefunden Wildschwein (Fall- und Unfallwild) sowie jedes krank erlegte Wildschwein unverzüglich unter Angabe des Fund- bzw. Erlegungsortes bei dem jeweils örtlich zustänigen LÜVA des Landkreises anzuzeigen. (Quelle: Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die ASP der Landesdirektion vom 15.04.2020)
Der Link zum Formular: Download
Der Antrag auf Aufwandsentschädigung ist hier jetzt integriert. Auf diesen muss der jeweils abziehbare Klebestrip vom Blutröhrchen aufgeklebt werden.
5.)Aufbruch in Kadavertonne entsorgen; Trichinenprobe und die beiden Blutröhrchen zum Bürgerbüro schaffen mit den Formularen.
1.) Die Anzeige des Fundes aller Fall-, Unfallwild und krank erlegten Wildschweine ist unter Angabe des Fund- bzw. Erlegungsortes telefonisch 03501 515- 2423 oder per Mail: lueva@landratsamt-pirna.de zu melden.
2.) Alle unter 1.) genannten Wildschweine sind auf ASP mittels Blutproben (grau und rot) oder mit einem Bluttupfer zu beproben.
3.) Der Kadaver ist in einer der installierten Kadaversammelstellen im Landkreis zu entsorgen.
Die Entsorgung zur Tierkörperbeseitigungsanlage Lenz erfolgt dann auf Kosten
des Freistaates Sachsen und des Landkreises.
4.) Den zu verwendenden neuen Probenbegleitschein mit integriertem Auszahlungsantrag finden Sie hier:
Probenschein_WS_FUK_G_Druck_2022_01_11.pdf
Download
5.) Das Material zur Beprobung erhalten Sie vom Landratsamt. Sollten Sie Unterstützung bei der Bergung benötigen, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.
Die Kadaversammelstellen sind durch Vorhängeschloss/Schlüsseltresor mit Zahlencode gesichert.
Sie erhalten den jeweiligen Code unter der Telefonnummer 03501– 515-2423. Diese Telefonnummer ist täglich 24 Stunden erreichbar.
und hier erhaltet ihr die ASP-Probeergebnisse als pdf zum Suchen Eures Stückes
Autor: C. Geißler
oder: "Darf man das Wild im Winter einfach verhungern lassen?"
Sehen Sie hierzu die beiden Folgen
Rotwild - zum Abschuß freigegeben
und
Unser Wald - wer ist sein Feind, Tier oder Mensch?
Hintergrund dieser Filmbeiträge:
Österreichs Wild – Verhungert und zum Abschuss freigegeben?
Zur nächsten Versammlung der Hegegemeinschaft am 25.10.2018 um 19 Uhr lädt der Vorsitzende alle Mitglieder sowie die Jagdgenossenschaftsvorstände und Eigenjagdbesitzer im Wirkungsbereich der Hegegemeinschaft in den Lindenhof Ulberndorf ein.
Tagesordnung:
1.)Vorstellung Wildtiermanagement- und Bejagungskonzept des Forstbezirkes Bärenfels
1a.)Vorstellung Projekt Geisingberg
1b.)Erste Ergebnisse der Wildschadenserhebung 2018 und Kurzinformation Gemeinschaftsprojekt Rotwild durch Geschäftsleitung Staatsbetrieb Sachsenforst
2.)Schilder, Transparent-Planen, Pfosten und Spannseile - wer hat Bedarf durch Raps-/Waldrand-Konflikte im kommenden Winter und plant Jagdruhezonen und Besucherlenkung?
2a.)Einsatz Wärmebildtrechnik im Forstbezirk - was?wann?wozu?
3.)Stand Gruppenabschußplan und Gesamtabschußplan Rot- und Muffelwild, Streckenentwicklung langjährig
4.)Sanktionen Gruppenabschußplan bei Fehlabschüssen Rotwild männlich / Vertragsverletzungen, Beschluß
5.)kommende Planungsperiode Rot- und Muffelwild 2019/20 - 2012/22
6.)Diskussion, verschiedenes
Der Vorstand bittet um zahlreiches Erscheinen. Die GAP-Reviere sollten dringend vertreten sein.
HG-Vorstand berät am 27.02.2018 in Bärenfels
Der Vorstand der Hegegemeinschaft, wiederum angereichert durch Dr. Irrgang und Herrn Hommel, wurde von Herrn Thomae und Herrn Polaczek von der Geschäftsleitung des Staatsbetriebes Sachsenforst über den weiteren Verlauf des SBS/TU-Dresden - Rotwildprojektes informiert.
Ein Schwerpunkte dabei war, dass der SBS mit der TU anstrebt, eine wildökologische Raumplanung analog Prof. Reimoser (Uni Wien) und dem Forstbetrieb Thüringen zu entwickeln.
Zwei Arreale im Wirkungsbereich der HG wären dann Rotwild-Verdrängungsgebiete (zusammen ca. 1.300 ha), in denen durch wildartunterschiedliche ganzjährige Bejagungsunruhe das Rotwild vergrämt werden soll, um ungeschützten Weißtannen-Waldbau zu ermöglichen. Hierzu fordert Vorstandsmitglied Carsten Geißler einen Korridor im Verdrängungsgebiet bei Reichenau, um den Rotwild - Zug Richtung Weißeritztal bzw. Tharandter Wald weiterhin zuzulassen, da sonst eine genetische Verarmung stattfände.
Das "grüne" Gebiet zwischen Altenberg und Schmiedeberg wäre -da fichtendominiert- ein weniger druckvoll bejagtes Gebiet, und Ziel wäre es, auch die angrenzenden Pachtgebiete dazu zu bewegen, eine Bejagung nur im 2. Halbjahr, also 01. Juli bis 31. Dezember durchzuführen, um gerade dem Rotwild hohe Ruhepotentiale zuzugestehen. Hierzu müssten wir sicherlich Jagd- und Agrargenossenschaften mit in´s Boot holen, wenn das auch nur annähernd umgesetzt werden sollte.
Vorsitzender Norman Moucha und Vorstand Carsten Geißler schlagen vor, über Fördermittel eine 2-Jahres-Stelle einzurichten, um ein wissenschaftlich gestützes Wildtiermanagementkonzept für den Wirkungsbereich unserer HG zu entwickeln, mit Eigentümern und Landnutzer abzustimmen, und wirkliche Lebensraumverbesserung zu erreichen - dies unter Einbeziehung des vorliegenden Jagd- und Wildtiermanagement-Konzeptes unseres Mitglieds Forstbezirk Bärenfels.
Bei dieser Förderstelle kommt von allen Stellen immer wieder der Verweis auf Mittel der Jagdabgabe. Unseres Erachtens ist dies jedoch eine gesamtgesellschaftliche, und somit steuerzufinanzierende Aufgabe. Von den Töpfen des Naturschutzes auf Landes- und Bundesebene sind wir als nicht-rechtsfähiger Verein jedoch ausgeschlossen - eine Rechtsform, die uns eben das SMUL vorgegeben hat.
Diese Aufgabe ist aber ehrenamtlich nicht zu erbringen. Wir arbeiten an der Umsetzung dieses Planes, benötigen hierfür aber die Unterstützung der Naturschutzbehörden von Landkreis, Land und Bund.
Autor: Carsten Geißler
Der Vorstand der Hegegemeinschaft, angereichert durch Dr. Irrgang und Herrn Hommel, traf sich in Bärenfels zur ersten Sitzung im Jahr 2018.
Wir hatten den tschechischen Jagdfreund von Vorstand Heinz Günther, den Förster im Ruhestand Thomas Hanuschek zu Gast, der uns vieles über das Jagdsystem in Tschechien berichtete - vielen Dank dafür! Die Einblicke in die tschechischen Bedingungen und den Zustand der Rotwildpopulation dort gaben den meisten von uns zu denken.
Um die Population vernunftsbezogen zu betrachten, müssten wir die Zusammenarbeit mit dem tschechischen Part des Osterzgebirges deutlich verstärken.
Wie andere tschechische Jäger berichtete auch er über ein Geschlechterverhältnis von 1 : 7 (männlich zu weiblich), örtlich überhöhten Beständen, und mangelnden alten Hirschen.
Die Abschuss-Planerfüllung des GAP der HG (GJB+EJB) liegt nach fast 2 Jahren bei etwa 40% des Gesamtplans. Es scheint, als wäre deutlich weniger Rotwild bei uns, was sicherlich dem bislang fehlenden Winter anzulasten ist.
Zu einer Diskussion über ein Lebensraum- und Jagdkonzept kommt der Vorstand zu einer weiteren Arbeitssitzung am 27. Februar zusammen. Die Umsetzung eines solchen Konzeptes wird in ehrenamtlicher Tätigkeit vermutlich nicht machbar sein. Insofern wird der Schritt nach Erstellung eines Grundgerüstes die Beantragung von Fördermitteln zur Beauftragung personeller Ressourcen sein.
Autor: Carsten Geißler
„Jagd ist mehr als die Erfüllung von Abschussplänen“, sagte seinerzeit Forstdirektor Ulrich Maushake, Leiter des Bundesforstbezirks Grafenwöhr, auf unser einheimisches Rotwild bezogen. Jagd ist nicht nur Nutzung des Wildbrets heimischer Wildtierarten als gesundes, unbelastetes Lebensmittel, sondern hat gleichsam die Verpflichtung zur Hege als „wiedergutmachende“ Komponente. Die Hege umfasst alle Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Lebensgrundlage unseres Wildes. „Der Jäger hegt und schützt das Wild!“ - ein Grundbaustein deutscher Waidgerechtigkeit, der allerdings bei manchen –auch jagdlichen- Zeitgenossen etwas in Vergessenheit zu geraten scheint.
Wildtierbelange oder wildbiologische Grundbedürfnisse (Nahrung/Wanderbewegung) werden von uns Menschen in unserer durchnutzten Kulturlandschaft direkt und leider meistens negativ beeinflusst.
Lebensraum, in den sich Wild frei bewegen kann und gleichzeitig genügend Nahrung findet, ohne forst- oder landwirtschaftliche Kulturen zu schädigen, ist rar. Der Erhalt dieser Grundbedürfnisse ist allerdings unser aller gesellschaftliche Aufgabe.
Jogger, Jäger, Geocacher, Landwirte, Förster und viele andere – alle nutzen wir unsere Natur wie wir sie brauchen und zwingen das Wild in die Nischen, die wir übriglassen. Das ist eine der Ursachen des Konflikts zwischen Wild und naturnutzendem Mensch und oft der Grund von Schäden an Feldfrüchten oder Bäumen.
Neben der Regulation des Wildtierbestandes ist es zusätzlich nötig, die Lebensräume außerhalb des Waldes besser zu erschließen. Dieser Fakt ist zum Beispiel für unser einheimisches Rotwild sehr wichtig. Offenlandbereiche sind für die Nahrungsaufnahme von größeren Wildtieren sehr bedeutsam, können aber auf Grund fehlender Struktur und Deckung nicht von diesen genutzt werden. Daher versuchen die Hegegemeinschaft Osterzgebirge und der Forstbezirk Bärenfels des Staatsbetriebes Sachsenforst gemeinsam in einer regionalen Initiative, den Landschaftsraum um den Geisingberg beispielgebend für Wildtiere nutzbar zu machen.
Das Schaffen einer Grünbrücke aus dem Forst über das von Steinrückenlandschaft geprägte Offenland außerhalb der Waldkernzone ist das Projekt, welches der Forstbezirk Bärenfels unter Leitung von Herrn Dr. Irrgang initiierte, und die Hegegemeinschaft Osterzgebirge umgesetzt hat. Fachlich mit viel Engagement begleitet wurde es von Herrn Werner vom Forstbezirk Bärenfels.
Die Hegegemeinschaft Osterzgebirge ist ein vom Gesetzgeber ermöglichter Zusammenschluss von Jägern und Landeigentümern. Deren Mitglied, die Jagd-Pächtergemeinschaft Altenberg, setzte dieses Projekt gefördert aus Mitteln der Jagdabgabe in die Tat um.
So entsteht ein insgesamt mehrere hundert Meter langer Heckenstreifen als Vorwaldrandsaum. Dieser bietet nicht nur Großsäugern, z. B. dem einheimischen Rotwild, die Möglichkeit, ungestört Nahrung aufzunehmen und Wanderbewegungen auszuführen. Ebenso dient er auch gleichzeitig bedrohten Vogelarten, z. B. dem Neuntöter, als Nistgelegenheit und Lebensraum. Der erste Teilabschnitt ist geschafft und beginnt im Bielatal. Das gesamte Vorhaben wird sich bis zur Bärensteiner Straße erstrecken.
Zugleich ist die Hecke eine Nahrungsgrundlage für zahlreiche Insekten durch unterschiedliche Blühzeiträume der Gehölze. Ein weiterer Vorteil ist die Verbesserung landschaftsökologischer Funktionen, beispielsweise des Bodens- und des Klimaschutzes. Diese Grünbrücke ist somit ein Gewinn für viele unterschiedliche Lebensformen.
Das Erstaunliche an diesem Projekt ist allerdings der Schulterschluss der unterschiedlichen Parteien, welche sich oft nicht vorbehaltlos sehen, ja mancherorts konfrontativ gegenüberstehen.
Naturschutzbehörde, Sachsenforst, private Jagdpächter, Hegegemeinschaft und Bergbaunachfolge an einem Strang – das hat Vorbildfunktion und kann etwas bewegen. Ein Zusammengehen der genannten Partner zeigt ein zukunftsweisendes Verhalten. Dabei kann man nicht nur voneinander profitieren, sondern trotz teilweise konträrer Eigentümerinteressen einen Weg zueinander finden. Dieses Miteinander ermöglicht dann das Umsetzen von Zielstellungen, die man als Einzelpartei nie schaffen kann.
Wir hoffen, dass dieses Projekt in die Fläche gezogen werden kann und dass wir dafür die entsprechende politische und somit finanzielle Unterstützung finden.
Wildtiere sind Teil unseres Kulturgutes. Ihre Anwesenheit ist Ausdruck intakter Lebensräume. Schutz von Wildtierbedürfnissen sind Teil gesellschaftlicher Verpflichtung, ein Muss in jedem modernen Jagdmanagement, gehen uns alle an und sind komplexer Schlüssel bei der Schadenssenkung.
Besonders möchten wir uns bei Dr. Irrgang und Herrn Werner vom Forstbezirk Bärenfels, Frau Kühn (LMBV-mbH), Frau Heinze und Herrn Ullrich (Obere Jagdbehörde), Frau Schmidt und Herrn Dr. Hachmöller (Untere Naturschutzbehörde), Herrn König (Naturbewahrung Osterzgebirge), Herrn Wallek (Jagdverband Weißeritzkreis e. V.) und den vielen Helfern bedanken!
Hegegemeinschaft Osterzgebirge
N. Moucha
Vorsitzender
Erneut traf sich der Vorstand der Hegegemeinschaft am 10.09. zu einer Arbeitssitzung.
Hierbei berichtete Vorsitzender Norman Moucha über das lebensraumverbessernde Projekt in der Jagdpacht Altenberg, das ein übergreifendes Projekt unter Einbeziehung der Jagdgenossenschaft, der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts und des Forstbezirkes Bärenfels ist. Federführend hierbei Norman Moucha für die Hegegemeinschaft und die Pächtergemeinschaft Altenberg. Weitere Berichte werden nach Fortschritt folgen.
WG Carsten Geißler berichtete über mehrere Arbeitstreffen zum Thema Lebensraumkonzept für die Hegegemeinschaft insgesamt.
Kern des Problems ist die Finanzierung eines Bearbeiter/in und Entwickler/in eines Konzeptes über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren, da dies im Ehrenamt keinesfalls zu stemmen ist.
WG Wolfram Gläser berichtete über die weiteren Konzepte des Forstbezirkes für den kommenden Winter und über den Stand der Bejagung im Forstbezirk.
Der Vorstand beauftragte auf aktuellem Anlaß den WG Geißler
1.)mit der Beantragung eines Gruppenabschußplans Damwild aus aktuellem Anlaß.
2.)mit der Mahnung an das Revier, welches noch nicht den komplett unterschriebenen Vertrag zum Gruppenabschußplan eingereicht hat.
3.)mit der Kontaktierung zum JV Weißeritzkreis zwecks einer gemeinsamen Vorstandssitzung.
Die Vorstandssitzung endete nach 3 Stunden intensiver Diskussion.
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Die Hegegemeinschaft Osterzgebirge hatte ihre Versammlung und satzungsgemäß eine Wahlversammlung des Vorstandes am Dienstag, 04.04.2017 um 18.00 Uhr im Lindenhof Ulberndorf.
Hierbei wurde folgendes berichtet/gewählt:
1.) Vorstellung Methoden und Einzelerkenntnisse des Rotwild-Projektes des Staatsbetriebes Sachsenforst / TU Dresden Forstzoologie mit Dr. Stier, Klaus Polaczek und Frau Tröber (SBS)
2.) satzungsgemäße Wahlen des Vorstandes der Hegegemeinschaft (4 Mitglieder aus EJB und GJB).
Gewählt wurden Norman Moucha, Carsten Geißler, Kurt Reichel und Heinz Günther als Vorstandsmitglieder von EJB/GJB.
Als Vorsitzender wurde Norman Moucha bestimmt, als Stellvertreter Carsten Geißler.
Vom Forstbezirk Bärenfels werden weiterhin Wolfram Gläser und Eckhard Heinze in den Vorstand der Hegegemeinschaft delegiert.
3.) Vorstellung Abschusszahlen 1. Jagdjahr der Dekade
Gruppenabschusspläne Forst und EJB/GJB zusammen:
Rotwild männlich AK0=39, AK1=41, AK2=34, AK3=10, AK4=2 Stück, zusammen 126 Stück Rotwild männlich
Rotwild weiblich AK0=38, AK1=29, AK2=37, zusammen 104 Stück Rotwild weiblich
Muffelwild männlich AK0=3, AK1=7, AK2=14, AK3=3, zusammen 27 Stück Muffelwild männlich
Muffelwild weiblich AK0=10, AK1=4, AK2=11, zusammen 25 Stück Muffelwild weiblich.
Im Rahmen des Rotwildprojektes steht nun die Erfassung des Rotwildes mit Wärmebildkameras an.
Die Kamera befindet sich in einem geländetauglichen Auto, welches eine Vielzahl von Wegen befahren wird.
Die Befahrung erfolgt im März ca. 20. bis 25. 03.2017 jeweils in der Zeit von 23 bis 5 Uhr. Die Befahrung pro Weg erfolgt nur einmal.
Leider können die Wissenschaftler nicht im Vorfeld festlegen, welches Gebiet in welcher Nacht befahren wird.
Der Plan:
Auf der Versammlung der HG Osterzgebirge am 16. Juni 2016 in Reichstädt hat der Vorstand der Versammlung die Abschusszahlen und die Populationsentwickung seit 1992 bis 2016 an die Wand gebeamt.
Ebenso wurden für den Forstbezirk die ermittelten Abschusszahlen des Rotwildes der letzten Jahre nach folgenden Gliederungen dargelegt:1.)nach Jahreszeit: in welchem Raum auf der Landkarte wurde die Strecke im August/September/Oktober erbracht, in welchem Gebiet im November/Dezember und wo erst im Januar?
2.)nach Regionen: in welche Bejagungsräume gliedert sich der Forstbezirk nach Höhenlage, zeitlicher Bejagung, Jagdart und wie stellen sich dort die Schälschäden differenziert nach Sommer- und Winterschäle dar?
3.)nach Jagdart: welche der Bejagungsräume bringen ihre Strecke mit Ansitzjagd, welche mittels Bewegungsjagden?
Auffallend ist hierbei, dass gerade im flacheren Gebiet der HG, in den Ausläufern Richtung Dippoldiswalde/Oberfrauendorf/Johnsbach die Strecken überwiegend im JANUAR mittels Bewegungsjagden erbracht werden, hier aber die Winter-Neuschäle besonders hoch ist. Vorstandsmitglied Carsten Geißler stellte dies im Vortrag in kausalen Zusammenhang (Energiebedarf im Sparmodus), was jedoch vom Forstbezirk verneint wird.
Abschusskoordinator Geißler präsentierte die Planungen des Vorstands für die kommende 3-Jahres-Periode, und verwies darauf, dass gerade die Reviere aus EJB und GJB die Planungen in die Höhe getrieben hätten. Er verwies wiederholt darauf, dass die wenigen Reviere im Wirkungsbereich der HG, die nicht Mitglied der HG sind, dieser beitreten sollten, und nach Möglichkeit am Gruppenabschußplan teilnehmen sollten, um unnötige Überplanungen zu vermeiden.
Nach wenigen Rückfragen wurde die Planung des Vorstands einstimmig angenommen:
Rotwild:
gesamt 1.224 Stück, davon GAP Forst 550 Stück, GAP EJB/GJB 393 Stück, Einzelplanungen 285 Stück
Muffelwild:
gesamt 259 Stück, davon GAP Forst 80 Stück, GAP EJB/GJB 170 Stück, Einzelplanungen 9 Stück
Damwild:
GAP EJB/GJB 15 Stück
Inzwischen nehmen 22 Reviere am Gruppenabschußplan der Hegegemeinschaft teil, Vorteil für die Reviere ist die Bejagbarkeit nach örtlichem Vorkommen, die Reviergebundenheit des männlichen Rotwildes AK 2, 3 und 4 bis in das 3. Jagdjahr (Ausschluß von Trophäenneid), und die erhebliche Kostenersparnis gegenüber Einzelplänen.
Den meisten "Verwaltungskram" erledigt der Abschußkoordinator der HG.
Interessante Grundlagen berichtete Carsten Geißler von der Sitzung des Jagdbeirats bei der Unteren Jagdbehörde:
Strecken gesamter Landkreis SSOE ohne Staatsbetrieb Sachsenforst von 2013-2016:
Rotwild: 859 Stück (+20 Stück)
Muffelwild: 573 Stück (+284 Stück)
Damwild: 58 Stück (+25 Stück)
Schwarzwild: 9.668 Stück (+275 Stück)
Rehwild: 8.516 Stück (+475 Stück)
Der Abschußkoordinator wurde vom Vorsitzenden Norman Moucha beauftragt, die Planungen nunmehr bei der Unteren Jagdbehörde einzureichen, was dieser am 20.06.16 erledigt hat.
Der Vorstand
Autor: Carsten Geißler
Die HG Osterzgebirge konnte den "2.Mann" im Staatsbetrieb Sachsenforst, Herrn Dr. D.-R. Eisenhauer für eine Veranstaltung am 19. Mai 2016 um 18.30 Uhr im Lindenhof in Dippoldiswalde-Ulberndorf gewinnen
Eine gut besuchte "Tenne" des Lindenhofes mit "Soljaka-Kanone" und Getränke-Versorgung stellte sicher, dass Donnerstag abends niemand Hunger oder Durst leiden musste.
Kurzfristig wurde den Organisatoren bekannt, dass Dr. Eisenhauer den beauftragten Wissenschaftler der TU Dresden, Herrn Dr. Norman Stier mit Teilen der Vorstellung des Projektes des SBS hinzugezogen hatte. Mit der Vorstellung eines weiteren Teil war SBS-Mitarbeiter Herr Polaczek betraut.
Wichtig für die Jäger der Hegegemeinschaft:
a)Meldung von besendertem oder beohrmarktem Wild (der Mail-Link zu Dr. Stier findet sich auf http://www.forsten.sachsen.de/wald/4146.htm rechts außen.
b)nach Möglichkeit besendertes Wild oder Wild mit Ohrmarken (gelb) NICHT strecken.
c)sofern besendertes Wild oder Wild mit Ohrmarken gestreckt wird, bitte KEINESFALLS den Halssender vernichten, versenken oder entwerten. Bitte Herrn Dr. Stier melden 0171 48 59 789 oder per Mail siehe oben.
Zum zweiten Tagesordnungspunkt, Dr. Eisenhauers Vortrag vor der Jahresversammlung der Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften am 03.12.2015 in Nossen, lässt sich an dieser Stelle nur sagen, dass über den Sinn oder Unsinn dieses Vortrags an jener Stelle heftig und strittig diskutiert wurde.
Es bleibt festzuhalten, dass gerade die Arbeit der Hegegemeinschaften dazu dient, eine ökosystemgerechte Rotwildpopulation festzulegen, und in biotop-angemessener und wildartgerechter Größe zu erhalten.
Insofern geht der gesamte Vortrag an den Hegegemeinschaften vorbei; dennoch bleibt ein erschüttertes Vertrauen in die SBS-Spitze, denn die Vertragspartner der in HGs organisierten Jägerschaften waren ja Adressaten dieses Vortrags.
Dr. Eisenhauer merkte hierzu an, der Vortrag sei ja nicht nur auf die nichtforstliche Jägerschaft "gemünzt", die Fehler würden alle machen, und führte zum Thema "Wirtschaftsjagd" auf, man könne ja auch gestreifte Frischlinge zur Strecke bringen, um die überbordenden Schwarzwildbestände in den Griff zu bekommen, man würde dies aber aus finanziellen Erwägungen ungern tun, obwohl es sachlich richtig sei.
Diese Linie mag man sehen, wie man will - es hat aber nicht das geringste mit der Zielrichtung des Vortrags vom 03.12.2015 zu tun, in welchem klar gesagt wird
1.)keine Verpachtung von Landeswaldflächen zum Zwecke der Jagdausübung
2.)Jäger führen stationäre Wildtierzucht durch, sind jagdneidisch und wollen dicke Trophäen und/oder haben
3.)nicht das nötige Fachwissen für die waldumbauerforderliche Jagdausübung.
Da also laut Dr. Eisenhauer eine Verpachtung der Landeswaldflächen zum Zwecke der Jagdausübung nicht in Frage kommt, mutet diese Argumentation des vorletzten Absatzes wie die totale Ausrede an; es drängt sich der Verdacht auf, dass Herr Eisenhauer vor der Zuhörerschaft "Hegegemeinschaft" seinen Vortrag anders sieht, als er es vermutlich am 03.12.2015 vor den Eigenjagdbesitzern und Jagdgenossenschaften gesehen hat.
Was allerdings all dies mit dem Vorwurf der Trophäenzüchterei und dem Vorwurf der Übertragung von Stalldenken auf Wildtiere gerade in unseren Regionen zu schaffen hat, blieb leider offen - außer Herausrederei war leider nichts zu holen.
Bei Interesse:
https://rotwilderzgebirge.wordpress.com/medienecho/
Autor: Carsten Geißler
Anwesende:
Norman Moucha, Kurt Reichel, Wolfram Gläser, Sven Irrgang, Eckhard Heinze, Beke Müller(Fotografin), Carsten Geißler
den Gesichtern sind die Strapazen der Diskussionen anzusehen.....
Themen:
1.)Wildtiermanagementkonzept:
Der Forstbezirk ist seitens des SBS/SMUL aufgefordert, ein Wildtiermanagementkonzept zu erstellen. Hierzu wurde die Gliederung dieses Konzeptes vorgestellt, erörtert, und für richtig befunden.
Die Vorstandsmitglieder aus EJB/GJB wiesen besonders darauf hin, dass die Notzeitfütterung dem Wild beizeiten zum Winter hin bekannt sein muss, damit es diese bei Bedarf unmittelbar annimmt, und somit eben keine oder nur geringe Schäden im Forst verursacht.
Weiterhin wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass nur einstandsnahe Äsungsflächen die Bestockung vor Schäle und Verbiß schützen können. Diese muss hinreichend zu touristischen Wegen entfernt bzw. abgeschirmt sein.
Die HG soll nach der Erarbeitung in das Konzept einbezogen werden, das Konzept soll sodann zu einem Konzept für alle Reviere der HG angepasst und auf einer Versammlung der HG vorgestellt, diskutiert und ggf. abgestimmt werden.
2.)Wildschadenmonitoring:
Das Wildschadensmonitoring ist aktuell durchgeführt, erste Ergebnisse wurden dem Vorstand vorgestellt. Markant sind zwar einzelne aber sehr heftige Schadstellen, die sich über nahezu den gesamten Wirkungsbereich der HG verteilen.
Hier ist Ursachenforschung zu betreiben, hingewiesen wurde auf die rasant zugenommenen Freizeitaktivitäten anderer Naturnutzer, wodurch insbes. das Rotwild tagsüber fast ausschließlich in den geschlossenen Waldungen bzw. Dickungen verbleibt. Dort herrscht jedoch Nahrungsmangel und somit entsteht Schaden. Benötigt werden also Äsungsflächen und Ruhezonen in den geschlossenen Waldgebieten.
Hier ausschließlich auf die Waldrandzonen greifen zu wollen, wird angesichts der Größe der geschlossenen Waldungen vermutlich eher keine oder nur wenig Entlastung bringen.
Vorgeschlagen wurden z.B. 1 - 3 Testgebiete, eben solche die extreme Schäden durch Neuschäle haben, und in denen Flächen von 2500 - 3500 qm zu Wildwiesen gewandelt werden, um zu sehen, ob dies eine Druckentlastung auf die forstlichen Kulturen bringt. Der FoB verwies hierzu allerdings auf die absolut mangelhaften Böden für die Anlage von Waldwiesen. Hierzu müssten noch Konzepte ggf. mit landwirtschaftlichen Betrieben erarbeitet werden.
3.)Die Abschussplanung 2016 - 2019 gestaltet sich zum Knackpunkt in der weiteren Zusammenarbeit, zumal nach den Diskussionen über Bestandsermittlungen, Rechenmethoden usw. im Vorfeld der Sitzung.
Alle Beteiligten, auch die WG Gläser und Geißler, konnten jedoch sachbezogen und zielorientiert an der Aufgabenstellung arbeiten.
Die Rückrechnungs-Methode, die einen mutmaßlichen Bestand von 800 Stück am 01.04.16 beziffert, konnte durch systematische Zählungen bei den bislang durchgeführten Drückjagden in verschiedenen Revieren des FoB nur teilweise untersetzt werden.
Auch im Forstbezirk -ähnlich wie in den Pachtrevieren- zeigen sich extrem unterschiedliche Wilddichten, die nur schwer und sehr bedingt zuverlässig auf die gesamte (Wald)fläche des Wirkungsbereiches der HG hochgerechnet werden können.
Die Forderung nach einer wissenschaftlichen Winter/Schneezählung lehnt der FoB ab, da dies personell und über die Fläche nicht stemmbar sei. Er setzt hingegen massgeblich auf das Forschungsprojekt mit der TU Dresden, Dr. Stier, und die Ergebnisse dieser Ermittlungen.
Trotz der schriftlichen und mündlichen Diskussionen über Bestandshöhen und Bestandsentwicklungen konnte sich der Vorstand mit dem Forstbezirk auf folgenden Vorschlag für die Versammlung der HG einigen:
Hierzu halten wir fest, dass der Forstbezirk unterschreibt, dass im Falle eines sich abzeichnenden völlig abweichenden Bestandsbild (der Population Rotwild) entweder durch neuerliche Rückrechnung für das JJ 2015/16, später 2016/17 und 2017/18 oder durch Feststellungen der Wildbestandsermittlung durch voraussichtlich Dr. Norman Stier (SBS/TU-Projekt), oder durch andere Wildbestandsermittlungen, der Vorstand das Thema Abschussplan erneut kurzfristig auf die Agenda bringt, und Bereitschaft besteht, diesen entsprechend anzupassen.
Eine Ausrottung des Rotwildes ist auch durch den Forstbezirk für das Erzgebirge keinesfalls angestrebt.
Diese Klausel ist Voraussetzung für diesen allseits tragfähigen Kompromiss, welcher in der HG zur Abstimmung gestellt werden soll, um das Benehmen in einvernehmlicher Form in einer HG herzustellen, die gemeinsam weiter die Jagd in ihrem Wirkungsbereich gestalten will.
An dieser Stelle ist festzuhalten, dass es seitens der Unteren Jagdbehörde keinen Grund gibt, vor Mai/Juni den neuen 3-Jahres-Plan festzuzurren, weil erst mit dem 10.April die Zahlen der Reviere vorliegen.
Erst dann sehen wir auch transparent das 3.Jagdjahr des scheidenden Plans, und können die Population neu bewerten.
Hierzu bleibt anzumerken, dass diejenigen Jagdreviere, die leider zur Zeit nicht Mitglied der HG sind, aber ihre Reviere in unserem Wirkungsbereich liegen haben, angeregt werden, doch ebenso ihre möglichen Vorbehalte beiseite zu schieben, und in der HG mitzuwirken. Die Jagd steht unter sehr kritischer Beobachtung durch viele gesellschaftliche Gruppen, und nur mit Einigkeit können wir unsere Jagd über die nächsten Jahre/Jahrzehnte erhalten!
Diesen Weidgenossen wie auch den Mitglieder, welche aber nicht am Gruppenabschussplan der EJB/GJB teilnehmen, empfieht der Vorstand dringend, sich doch möglichst am Gruppenabschussplan zu beteiligen, welcher für alle Pachtreviere nur Vorteile hat, und lösgelöst ist vom eigenen Gruppenabschussplan des Forstbezirkes:
1.)in Reinform beschlossen, könnte alles Rot- und Muffelwild dort erlegt werden, wo es auftritt.
2.)möglich ist auch, Hirsche der AK 2 und/oder 3 und /oder 4 revierbezogen in den Gruppenabschussplan einzubringen, was jedoch im Prinzip nicht notwendig erscheint, wenn gerade die AK 2 diszipliniert bejagt wird (weil wir sonst keine alten Hirsche bekommen)
3.)es kommt nicht zu jenen Phantomplanungen, die es zu Teil noch immer gibt, weil einzelne Reviere ihre starken Hirsche strecken möchten, und sich dadurch genötigt sehen, eine Stückzahl Rotwild in ihren Abschussantrag zu schreiben, welche sie nie in den 3 Jahren erlegen werden (-->Fehlplanungen in der Gesamtkoordination sind die Folge!)
4.)die geplante Exkursion in die Schadenschwerpunkte wird der Vorstand voraussichtlich in der 2. Januarhälfte 2016 vornehmen.
5.)die Mitgliederversammlung der Hegegemeinschaft wird für die zweite Februarhälfte nach den Winterferien angestrebt, um möglichst vollzählige Teilnehmerschaft zu ermöglichen. Ebenso werden wiederholt auch die Nichtmitglieder zur Versammlung eingeladen, deren Revieren im Wirkungsbereich der HG liegen.
Teilnehmer: Anita Domschke (Ministerialdirektorin), Utz Hempfling (Referatsleiter im SMUL), Stephan Gutzer (Oberste Jagdbehörde), Dr. Irrgang (kommiss.FoBL), Norman Moucha (Vorsitzender HG), Carsten Geißler (Abschusskoord.HG)
Die Beratung wurde seitens des SMUL initiiert, um die Forderungen der HG aus den betreffenden Schriftsätzen zu erörtern und abzuklären.
Im Raum bleibt, dass seitens des SMUL eine Pflichtmitgliedschaft in (vorhandenen und anerkannten) HGs nicht angestrebt wird, was die HG für fachlich falsch hält. Die HG wird daher verstärkt versuchen, die Jagdgenossenschaften einzubinden.
Ebenso stellt sich als Knackpunkt dar, dass die Empfehlungen der HGs in Sachsen eben keine Verbindlichkeit haben.
Hier bleibt es dabei: die HGs müssen auf politischem Weg weiterhin versuchen, ihre Position zu stärken, um sinnvoll und zielführend ihre eigentlichen Aufgaben tätigen zu können. Die Verwaltung sieht diese Notwendigkeit nicht.
Der FoB stellt fest, dass die neuen Schäl-und Verbißgutachten gerade für den FoB Bärenfels eine eklatante Schadenzunahme darstellen, und dass er somit für die kommende 3-Jahres-Periode nicht von seinen Abschusswünschen analog zur laufenden Periode abrücken könne. Die HG erfragte, wer denn einmal nachgeschaut hat, wodurch denn diese örtlichen Schadengebiete kommen, ob z.B. Nacht-Geocaching eine Rolle spielen kann.
Offensichtlich konzentriert sich ein immer kleinerer Rotwildbestand immer mehr in den Waldgebieten, und wandert nicht wie gewohnt abends in die Offenlandgebiete zum Äsen.
Dies muss ja Ursachen haben, diese gilt es zu ergründen und Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Nach rund 2 1/2 Stunden Diskussion blieb festzuhalten,
-dass wir über die Sachverhalte im Gespräch bleiben wollen,
-dass der FoB ein Bejagungs- und Wildtiermangementkonzept für seine Flächen entwickeln will; dieses soll dann im Vorstand der HG erörtert werden, und es soll versucht werden, einen Konsens für ein flächiges Konzept in der gesamten HG zu finden und dies in einer HG - Versammlung vorzustellen.
-dass die Studie der TU Dresden (beauftragt durch den SBS) regional die HGs einbinden soll, und mittels dieser Studie der tatsächliche Rotwildbestand unter anderem im Wirkungsbereich der HG Osterzgebirge ermittelt werden soll.
-dass jedoch für die Vorstandsmitglieder aus Pacht und Eigenjagd ein Zielbestand von unter 450-500 Stück Rotwild im Wirkungsbereich der HG nicht mitgetragen werden wird. Für die neue Planperiode sind verlässliche Bestandszahlen -Projekt einer Erhebung durch die Wildbiologie unabhängig vom SBS-Projekt- unabdingbar, da sonst mit dem bestehenden Vorstand nicht machbar.
Autor: Carsten Geißler
Teilnehmer: Norman Moucha, Dr.Sven Irrgang, Wolfram Gläser, Eckhardt Heinze, Kurt Reichel, Carsten Geißler
Die Ergebnisse der Beratung vom 27.10.2015 im Forstamt Bärenfels halte ich wie folgt fest:
1.)Presseverlautbarungen und öffentliche Äußerungen der Vorstandsmehrheit werden künftig mit dem Zusatz ausgegeben, dass dies gegebenenfalls nicht vom Mitglied Forstbezirk Bärenfels mitgetragen wird.
2.)Beschlüsse der Mitgliederversammlung haben Bindewirkung, und es muss sich jedes Mitglied überlegen, ob die Arbeitsfähigkeit der HG gegeben ist, wenn diese ignoriert werden.
3.)Der FoB erarbeitet ein Bejagungs-/Wildtiermanagementkonzept, welches dem Vorstand der HG vorgelegt wird, und für die gesamte HG überarbeitet wird. Sodann wird dieses den Mitgliedern auf einer Versammlung vorgestellt und zur Abstimmung gestellt.
4.)Der FoB Bärenfels ist in die Studie involviert, mit welcher der SBS die TU Dresden beauftragt hat. Die Vorstandsmehrheit der HG bemängelt die fehlende Einbindung der Hegegemeinschaften sachsenweit schon bei der Auswahl und Beauftragung des Institutes. Weiterhin sind die Ziele der Studie tief im Nebel, und es wäre eine Frage der Transparenz, die HG-Vorstände in diese theoretisch elementare Studie einzubinden, andernfalls riecht diese nach Gefälligkeitsgutachten.
5.)Wolfram Gläser tritt als stellvertretender Vorsitzender der HG zurück, bleibt jedoch Vorstandsmitglied der HG. In nächster Zeit kann ein neuer Stellvertreter von Norman Moucha (Vorsitzendem) benannt werden. Ein Stellvertreter ist mit Kurt Reichel ohnehin benannt.
6.)Übereinstimmend wird festgestellt, dass bei allen unübersehbaren Differenzen der Vorstand der HG nach wie vor imstande ist, Argumente auszutauschen, und sich mit den ausgetauschten Argumenten und Beweisen auseinanderzusetzen, gemeinsam einen Nenner zu finden, und in der Sache weiterzuarbeiten.
7.)Perspektivisch muss eine Vorstandsitzung zur Vorbereitung einer Mitgliederversammlung abgehalten werden, um die neue 3-Jahres-Planung ab 01.04.2016 zu beraten.
Autor: Carsten Geißler
1.)der FoB wird versuchen, seine Abschussplanungen bis 31.12.d.J. zu erfüllen.
2.)der FoB wird NICHT um jeden Preis versuchen, Abschusspläne zu erfüllen, nur um sie zu erfüllen, indem im Spätwinter (Januar) Jagden unter tierschutzwidrigen oder nicht-weidgerechten Bedingungen abgehalten werden.
3.)der FoB wird ein neues Jagdkonzept erarbeiten, welches VOR Beschließung dem Vorstand der HG vorgestellt und mit diesem diskutiert wird. Den Zielen des FoB nicht entgegenstehende Vorstellungen können in das Konzept einfließen.
4.)der FoB wird eine Art Lebensraumkonzept mit der HG erarbeiten, in welchem maßgeblich die Leitvorstellungen der Forstbezirksleitung und die genauen örtlichen Vorstellungen der Revierförster einfliessen, und nach Möglichkeit die Vorstellungen der HG umgesetzt werden.
5.)der Vorstand der HG unterstreicht wiederholt, dass es mitnichten das Ziel der HG ist, "starke Trophäen zu ernten"(Braun), sondern die waldbaulichen und landwirtschaftlichen Schäden in tolerierbaren Größen zu halten; dies jedoch in Harmonie mit einem artenreichen und gesunden Wildbestand zu tun.
Wir stellen fest, dass dessen Höhe sicher NICHT 1 - 2 Stück/100ha als Zielbestand in der Hegegemeinschaft mehrheitsfähig ist, da über dessen Höhe unterschiedliche Auffassungen bestehen, die in der Beratung des Vorstandes wie folgt konstatiert werden:
Der Forstbezirk benennt für die Landeswaldflächen eine Zielgröße von 1 -2 St./100 ha Waldfläche.
Die Vorstandsvertreter aus EJB/GJB haben hier eine prinzipiell andere Auffassung, die über, in jedem Fall sicher NICHT 1 - 2 Stück/100ha als Zielbestand hat, und für den Wirkungsbereich der HG bei etwa 500 - 600 Stück Rotwild liegt.
Weitere Diskussionen zu diesem Punkt mit dem Ziel einer Annäherung der Positionen sind erst im Laufe des Wirksamwerdens von den gemeinsam in der HG zu erarbeitenden komplexen Regelungen der anzuwendenden Jagdmethoden, Jagdstrategien, Lebensraum- und Fütterungskonzepten und / oder im Zuge beidseitig anerkannter Ergebnisse von komplexen populationsökologischen Untersuchungen sinnvoll und zielführend.
Die populationsökologischen Untersuchungen schließen eine Feststellung der Biotop-Belastbarkeit ein und sollten sich nicht am Schadenstand orientieren.
6.)zum Streitpunkt "Bewegungsjagden und Jagdmethoden im Januar" einigt sich die Forstbezirksleitung mit dem Vorstand der Hegegemeinschaft auf folgende verbindliche Punkte, welche für alle Mitglieder der Hegegemeinschaft gelten sollen:
Um den Energieverbrauch insbesondere des Rotwildes durch punktuelle kleine Bewegungsjagden bei entsprechender Witterungslage nicht exorbitant zu steigern, legen FoBLeitung und HG folgende Positionen hierzu verbindlich fest:
a)kleine Bewegungsjagden im Januar werden eine maximale Bejagungs- und Bewegungsfläche von 50 ha nicht überschreiten
b)an kleinen Bewegungsjagden im Januar nehmen maximal 10 Schützen und 10 Treiber teil.
c)auf stöbernde Jagdhunde wird auf Bewegungsjagden im Januar GRUNDSÄTZLICH verzichtet.
d)bei überfrorener Schneedecke (Harsch) und Schneehöhen >20cm bei Naßschnee bzw. >30cm bei trockenem Pulverschnee wird auf Bewegungsjagden gänzlich verzichtet (Tierschutz)
Für störungsarme Bejagung im Januar werden für die Ansitzjagd im Januar folgende Punkte festgelegt:
a)Gruppenansitze statt täglicher Einzelansitze mit pausenloser Unruhe im Gebiet
b)kein "überschlagender Einsatz" im Rotwildgebiet
c)auch die GJB/EJB sollen Äsungsflächen an Waldrandzonen festlegen, auf denen im Januar die Jagd ruht (auch Schwarzwild) um dem Rotwild ungestörtes Äsen zu ermöglichen und die Schäden innerhalb des Waldes zu reduzieren
d)nach dem Schuss auf Wild aus einem Rudel Ruhe bewahren, sitzen bleiben, bis das Rudel (meist ruhig) abgezogen ist. Dann die Bergung störungsarm vornehmen und an anderem Ort möglichst abseits der Rotwildgebiete aufbrechen.
e)Ausnahmeanträge bzw.-genehmigungen vom Nachtjagdverbot sollen ausschließlich in Abstimmung mit dem Vorstand der HG und nur bei tatsächlich vorliegenden land- oder forstwirtschaftlichen Schäden, die der Grundeigentümer oder Bewirtschafter schriftlich dokumentiert moniert, erfolgen.
7) mittelfristig soll ein besitzübergreifendes und naturraumdifferenziertes gemeinsames Konzept mit Regelungen zu Jagdstrategien und Lebensraumentwicklung entworfen werden, das dann für alle Mitglieder der Hegegemeinschaft gleichermaßen verbindlich ist.
Forstbezirksleitung und Vorstand HG werden gemeinsam nach Abschluss der Jagdzeit auswerten, wie sich diese "Bejagungsregeln" ausgewirkt haben bzw. wie diese umgesetzt wurden.
Die Forstbezirksleitung wird den Vorstand der HG über die angesetzten und durchgeführten kleinen Bewegungsjagden im Januar und deren Jagdstrecke im Februar 2016 informieren.
Bärenfels, 10.09.2015
Norman Moucha –Vorsitzender- Dr. Sven Irrgang –kommiss.FoBL-
Carsten Geißler –Abschusskoordinator-
Weiterhin anwesend:
Beke Müller, FoB Bärenfels
Am 27.07.2015 fand im Forstbezirk in Spechtshausen eine weiterführende Besprechung zum Thema der Winterjagd auf Rotwild statt.
Folgende Positionen kristallisierten sich heraus, und werden im Vorstand weiter erörtert, beraten und für eine abschließende Beratung am 08.09.15 vorbereitet:
-Gliederung des Gebietes der HG in höhere und mittlere Lagen, danach Festlegung, wie mit der Jagddurchführung ab 15.12.d.J. differenziert umgegangen werden soll.
-Festlegung von möglichen Drückjagden nach dem 15.12. nach Territorien (Höhenlage), mit/ohne Hunde, Anzahl von Schützen und Größe der Fläche
-Festlegung weiterer Kriterien wie Schneehöhen, oder Harschdecke, bei denen keine Drückjagden stattfinden dürfen
Wir alle wissen, dass das Rotwild eine "Winterruhe" hat, dass sein Stoffwechsel- und Kreislaufsystem sich verlangsamt in einen "Sparmodus". Dieser wird nicht durch Schneehöhen, sondern in erster Linie durch den Tages-/Lichtrhythmus bestimmt.
Wird das Rotwild im diesem Modus durch Stöberhunde gehetzt, ver-6-facht sich sein Energiebedarf. Dieser wird unweigerlich durch Schäle und Verbiß gedeckt, zumal in Einstandsnähe keine ausreichenden Wald-Wildwiesen zur Verfügung stehen.
Somit produziert der Forstbezirk unter Umständen seine Schäden selber, wird aber nicht müde, weitere Reduzierungsabschüsse einzufordern.
Autor: Carsten Geißler
Am 06.07.2015 fand im Forstbezirk in Bärenfels eine Besprechung der untenstehenden Konfliktsituation statt, an welchem stellvertretend für Herrn Wolfram Gläser (erkrankt) Herr Dr. Irrgang teilnahm. Ebenso waren Herr Gutzer (Jagdreferent im SMUL), Herr Marschner (Obere Jagdbehörde) und Herr Richter (Landesjagdverband) eingeladen und erschienen, vom Vorstand der HG Herr Eckhardt Heinze, Norman Moucha, Kurt Reichel und Carsten Geißler. Weitere Beteiligte aus dem Forstbezirk waren zugegen.
In sachlicher Atmosphäre wurden die Probleme und Positionen dargelegt, und kurz gefasst folgende Ergebnisse erzielt:
1.)der Forstbezirk wünscht statt einer Auflage für seine Abschussplanerhöhung die Erstellung von "Regeln für die Bejagung von Rotwild ab 15.12. jeden Jahres", welchen sich ALLE Mitglieder der Hegegemeinschaft zu unterstellen haben - einschließlich Forstbezirk.
Zur Erstellung dieser Regeln wird ein Treffen des Vorstands der Hegegemeinschaft am 27.07.2015 um 17.30Uhr im Forstbezirk in Bärenfels vereinbart.
2.)wir halten fest, dass der Forstbezirk seinen Abschussplan nicht "erzwingen" wird, was bedeutet, dass auch bei einem schlechten Erfüllungsstand seiner Abschussplanung der FoB die unter 1.) gesetzten Regeln einhalten wird. Die ursprünglich festgelegte Höhe des Abschussplanes soll insgesamt eingehalten werden --> der FoB ist bereit, wenn in den GJB/EJB entsprechende Strecken gebracht werden, sein neues Kontingent nicht auszuschöpfen.
3.)nächstes Nahziel der Vorstandsarbeit Hegegemeinschaft ist die Erstellung eines Lebensraumkonzeptes und Rotwildmanagementplans, welches neben die bis 2016 vollzogenen Reduktionsabschüsse lebensraum- und äsungsverbessernde Massnahmen stellt. Diese Erstellung sollte im Herbst/Frühwinter 2015 weitgehend abgeschlossen sein. Die Zuständigkeit für ein Lebensraumkonzept liegt bei der Hegegemeinschaft.
Zeitgleich weist die Vorstandsmehrheit jedoch darauf hin, dass für die Hegegemeinschaft ein Rotwildbestand von 1 - 2 Stück / 100 ha "Wald" kein Populationsziel ist.
Wenn wir von 2 Stück / 100 ha "Wirkungsbereich der Hegegemeinschaft" sprechen (Lebensraum), dann ist das dem laufenden Abschussplan entsprechend, und wird von EJB/GJB/FoB getragen.
Diese Populationsdichte müsste rein mathematisch am 31.03.20167 (bei Erreichen von 80% des Abschussplans) erreicht sein, hernach ist ein bestandserhaltender Abschuss anzusteben.
Weitere Maßnahmen zur Minderung von Schäl-und Verbißschäden müssen flankierend über das Lebensraumkonzept eingeleitet werden.
Nächster Termin: 27.07.2015 17:30Uhr FoB Bärenfels.
Autor: Carsten Geißler
Dresden, 12.06.2015
Wie dem Vorstand mitgeteilt wurde, hat der Forstbezirk Bärenfels am 01.06.2015 seinen "Antrag Abschussplanerhöhung Rotwild" gestellt.
Dort wird geschrieben, "mit der Hegegemeinschaft Osterzgebirge" sei "das Benehmen hergestellt" worden.
Im selben Schreiben wird "dessen Erhöhung ohne weitere Auflagen (zusätzliche Bedingungen" beantragt.
Dieser Antrag -gestellt bei der Oberen Jagdbehörde Ref. 41 in Pirna- stellt die Diskussion und den Beschluss der Versammlung unserer HG vom 08.Mai 2015 (siehe unten) im Lindenhof auf den Kopf.
Bedingung für das Benehmen, welches in unserer HG bislang stets ein EINVERNEHMLICHES Benehmen war, ist eindeutig, dass im Januar 2016 keine Drückjagden im Forstbezirk durchgeführt werden, da dies wildbiologisch nicht vertretbar ist.
Das Rotwild hat "Winterruhe", einen Energiesparmodus, und benötigt in der Folge von Bewegungsjagden daraufhin die 6-fache Energiezufuhr. Land- und forstwirtschaftliche Schäden sind durch Bewegungsjagden in dieser Phase vorprogrammiert!
Durch diesen Antrag wird nicht nur der Vertreter des Forstbezirkes in der Obleuteberatung "im Regen stehen gelassen", sondern wir Jäger, Jagdpächter wie Eigenjagdbesitzer werden offenbar von der Forstbezirksleitung nicht ernst genommen; dies zeigt sich daran, dass unser Mitglied Forstbezirk Bärenfels seinen Antrag explizit abweichend von der Beschlussfassung der Obleuteversammlung stellt.
Hier sieht man deutlich, was das Gesetz und seine Verordnungen mit ihrer Unverbindlichkeit ("Benehmen herstellen") wert sind; eine Kritik, die von den HGs schon seit Gesetzentwurf geübt wurde.
Inwiefern die HG letztlich Einfluß hat, wird man im Bescheid der Oberen Jagdbehörde als Bewilligungsinstanz, angesiedelt beim Staatsbetrieb Sachsenforst, sehen.
Die Herstellung des einvernehmlichen Benehmens mit der regionalen HG ist somit hinfällig.
Autor: Carsten Geißler