(1) Eine Aufnahmegebühr in die HG gibt es nicht.
(2) Alle ordentlichen Mitglieder zahlen im November 2013 einen Einmalbeitrag von 2 Cent pro Hektar Jagdfläche, mindestens jedoch EUR 10,00. Es besteht Bringpflicht dem Vorstand gegenüber.
Alle außerordentlichen Mitglieder zahlen einen Einmalbeitrag von EUR 10 mit Eintritt in die HG. Der Gesamtbetrag steht dem Vorstand für erforderliches Büromaterial wie Papier, Umschläge und Porto gegen Beleg zur Verfügung.
(3) Wenn dieser Einmalbeitrag aufgebraucht ist, wird eine erneute Einmalumlage erhoben.
(6) Alle Mitglieder bleiben aufgefordert, die Arbeit der Hegegemeinschaft durch Spenden sowie durch Dienstleistungen zusätzlich zu den Mitgliedsbeiträgen zu unterstützen.
(7) Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand über die Verwendung der Beiträge zu unterrichten: Der Vorstand hat jährlich vor der Mitgliederversammlung über den Einsatz und die Verwendung der finanziellen Mittel der Hegegemeinschaft Rechenschaft zu erstatten und eine Entlastung zu beantragen. Die Mitgliederversammlung wählt zur Kontrolle der Rechnungslegung des Vorstandes zwei Mitglieder als Kassenprüfer. Diese prüfen einmal jährlich vor einer Mitgliederversammlung die Kasse. Die Mitgliederversammlung entlastet bei einwandfreier Kassenführung den Vorstand.
Schmiedeberg, 28.11.2013
Norman Moucha Kurt Reichel
Vorsitzender Schriftführer